Maskentragplicht für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5H und Entscheid über die Durchführung von Wintersportlagern

6. Januar 2022

Angesichts der epidemiologischen Lage verstärkt der Staatsrat die Präventionsmassnahmen in den Schulen, indem er die Maskentragpflicht auf die Schülerinnen und Schüler der Primarschulen ausweitet, und zwar ab der 5H. Er empfiehlt den Gemeinden, dies auch bei den Schülertransporten zu tun. Was die Wintersportlager betrifft, ist der Staatsrat der Ansicht, dass der Entscheid, ob ein solches Lager durchgeführt werden soll oder nicht, der Schuldirektion in Absprache mit der betreffenden Gemeinde überlassen werden sollte, um den örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Ende Januar soll die Situation neu beurteilt werden.

Mitteilung


 
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