Neues Recht für öffentliche Aufträge ab dem 1. Januar 2023

18. Dezember 2022

Der Staatsrat hat an seiner letzten Sitzung das neue Reglement über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBR)) verabschiedet. Es wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten, parallel zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) und dem neuen Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG). Diese Dokumente sind beigefügt (Beitritt IVöB, Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, Reglement über das öffentliche Beschaffungswesen F+D).

Sie finden sie auch auf der speziellen Seite unserer Website "Ausbildung zum öffentlichen Beschaffungswesen". Um Sie bei der Annäherung an diese neue Gesetzgebung zu unterstützen, werden die von den Kursunterlagen vom Herbst sowie dem Schweizer Leitfaden und dem Westschweizer Leitfaden für die Vergabe öffentlicher Aufträge begleitet, die als Referenz in diesem Bereich dient.

 
acf-fgv.ch